Wichtige Informationen für Sie

 

Therapieablauf / Therapiephasen

 

1. Eingangsphase: Schaffung einer günstigen Arbeitsbeziehung und Diagnostik

 

Die erste Phase dient dem Kennenlernen und der Schaffung einer kooperativen Therapeut-Patienten-Beziehung. Hier werden Ihre Erwartungen geklärt, und ich verschaffe mir einen Überblick über Ihre aktuellen Schwierigkeiten,lebensgeschichtlich relevante Informationen, Lebensmotive und Ihren Stärken. In dieser Phase (auch Probatorik genannt) entscheiden wir uns für oder gegen eine gemeinsame Arbeitsbeziehung, welche mit Antragsstellung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse endet.

 

2. Therapieplanung

 

Diese Phase beginnt in der Regel bereits zum Ende der Probatorik. Die Ergebnisse der Diagnostik werden ausführlich im Hinblick auf ihre Bedeutung für das weitere therapeutische Vorgehen mit Ihnen besprochen. Wir erarbeiten, in welcher Reihenfolge Ihre individuellen Themen bearbeitet und welche spezifischen therapeutischen Methoden dabei eingesetzt werden könnten. Oft kristallisiert sich zu diesem Zeitpunkt ein erstes Entstehungsmodell für bestehende Schwierigkeiten heraus, welches noch einmal hilft, die Zielvereinbarungen zu konkretisieren oder zu ergänzen.

 

 

3. Vereinbarung therapeutischer Ziele

 



Dieser Punkt erfolgt eigentlich parallel mit dem vorher benannten Punkt. Hier erfolgt eine gemeinsame Festlegung darüber, welche Ziele angestrebt werden sollten. Wichtig ist dabei eine möglichst konkrete Erarbeitung von Zielen und Teilzielen. Wir besprechen, wie Veränderungen bei einer erfolgreichen Therapie aussehen könnten. Oft ergeben sich im Verlauf einer Therapie auch neue Ziele, oder die hier genannten Ziele verändern sich; es erfolgt dann eine neue Zielbesprechung.

 

 

4. Durchführung spezieller Interventionen und Übungen im Alltag

 

In dieser Phase, die häufig den längsten Teil der Therapie ausmacht, kommen nun spezielle therapeutische Verfahren zum Einsatz, die eine Erreichung Ihrer Ziele ermöglichen sollen. Ganz wichtig ist es, die in den Sitzungen erlernten Methoden wiederholt auch im Alltag anzuwenden; nur so sind dauerhafte Veränderungen im Erleben und Verhalten möglich. Daher werden während der Therapiesitzungen auch spezifische Übungen für den Einsatz im Alltag besprochen. Die Wirkung dieser Übungen wird wiederum genau besprochen, um eine fortschreitende Verbesserung der eigenen Fähigkeiten zu erreichen, mit vorhandenen Schwierigkeiten umzugehen.

 

 

5. Erfolgsoptimierung und Abschluss der Therapie

 

Die Endphase der Therapie dient der Lösung von Restproblemen und der Rückfallprophylaxe, das heißt Sie sollen für die Zeit nach der Therapie in die Lage versetzt werden, die in der Therapie erarbeiteten günstigeren Einstellungen, Erlebens- und Verhaltensweisen im Selbstmanagement durchzuführen. Das Ziel ist somit die
nachhaltige Verankerung der erlernten Strategien in den Alltag zur nachhaltigen Verbesserung von Lebensqualität und Wohlbefinden.
Im Verlauf der Therapie werden die Fortschritte kontinuierlich überprüft, um eine Optimierung des therapeutischen Vorgehens gewährleisten zu können. Dafür kann es nötig sein, Ziele neu zu formulieren. Dies ist manchmal auch erforderlich, um flexibel auf neue Lebenssituationen bei Ihnen reagieren zu können. In der Regel greifen somit die genannten Phasen ineinander und gehen Hand in Hand.

 

 

Welche Kosten entstehen für Sie? 



Ich bin staatlich approbierte Psychologische Psychotherapeutin und als solcher zur Ausübung der Heilkunde zugelassen. Ich werde im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) geführt.

 

Meine Praxis ist eine vertragsärztliche Praxis. Es besteht somit die Möglichkeit, neben den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfen selbstverständlich auch mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung direkt abzurechnen.

  

 

Gesetzlich Versicherte

 

Die Kosten der Verhaltenstherapie werden in der Regel von den Krankenkassen nach Antragsstellung und Befürwortung übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) für Ärzte und Psychotherapeuten.

 

Privat Versicherte

 

Bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie werden die Kosten bei Vorliegen einer psychischen Störung in der Regel von den Krankenkassen erstattet. Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von den individuellen Konditionen mit den Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

 

Beihilfeberechtigte

 

Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer psychischen Störung. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der GOÄ.

 

 

Beratung

 

Für einen Beratungsprozess wird die Vergütung im Einzelfall geklärt, da hier die Aufträge und die Bedürfnislagen sehr individuell sind. Eine transparente Aufschlüsselung des Honorars ist selbstverständlich gewährleistet.